Die Bundesregierung hat sich mit Erklärung vom 22.3.2024 zum Ziel gesetzt, die Regelungen zur Flächenstillegung bis zum Ende der GAP-Periode aussetzen zu lassen!
Die Bundesregierung hat sich mit Erklärung vom 22.3.2024 zum Ziel gesetzt, die Wiedereinführung der einkommensteuerlichen Tarifglättung für Landwirtschaft zu verabschieden, rückwirkend ab 2023 für sechs Jahre!