Strompreisbremse und Biogasanlagen
Seit dem Ausbruch des Ukrainekrieges befindet sich Deutschland in einer anhaltenden Energiekrise, im Zuge derer durch massive Lieferengpässe bei der Gasbeschaffung erneuerbare Energien an Bedeutung gewonnen haben. Zu diesen gehören auch Biogasanlagen, welche aus Biomasse Strom und Wärme erzeugen können. Eben diese Biogasanlagen liefern derzeit einen wichtigen Beitrag zur Stromnetzstabilität in Deutschland, indem sie Stromspitzen durch eine Flexibilisierung abfangen. Um bei Bedarf flexibel Strom produzieren zu können, haben in den vergangenen Jahren viele Anlagenbetreiber in einen Ausbau investiert.
In Folge der Verwerfungen auf den Energiemärkten sind die Preise sowohl für Bürger als auch für Unternehmen deutlich gestiegen. Mit Hilfe der Strompreisbremse sollen Bürger und Unternehmen nun entlastet werden. Die aktuellen Pläne aus dem Wirtschaftsministerium zur Abschöpfung von Erlösen bei Energieproduzenten, die die Strompreisbremse ermöglichen soll, weisen jedoch noch kein zufriedenstellendes finales Konzept auf. Biogasanlagen sollen aus Sicht des Wirtschaftsministeriums ebenfalls von dieser Erlösabschöpfung betroffen sein. Die enormen Investitionen, die die Branche in den vergangenen Jahren etwa für die Flexibilisierung von Biogasanlagen getätigt hat, sowie die teils deutlich gestiegenen Inputkosten zum Beispiel für die verwendeten Substrate bleiben dabei unberücksichtigt.
Da sich Biogas hier also deutlich von anderen Energieformen unterscheidet, wäre eine grundsätzliche Ausnahme von der Erlösabschöpfung die beste Lösung. So legt es auch die zugrundeliegende EU-Verordnung nahe. Auch für die Produktion von Biomethan ist eine entsprechende Sonderregelung vorgesehen. Dies würde die Investitionsbereitschaft in der Branche erhalten und die Stabilität des Stromnetzes wahren.
Besonders Unternehmer, welche ihre Anlagen flexibilisiert haben, um Bedarfsspitzen abfangen zu können, würden durch die geplante Regelung in ihrer unternehmerischen Voraussicht bestraft. Um dieser Folge zu entgehen, sollten im Falle einer Erlösabschöpfung wenigstens alle Anlagen unterhalb der Grenze von 1 MW Höchstbemessungsleistung ausgenommen werden. Im bisherigen Entwurf ist stattdessen eine Bagatellgrenze von 1 MW installierter Leistung festgelegt. Durch eine Änderung auf 1 MW Höchstbemessungsleistung könnte berücksichtigt werden, dass Betreiber die Leistung ihrer Anlagen zum Zweck der flexiblen Stromproduktion in Bedarfsspitzen teils vervielfacht haben, insgesamt aber nicht mehr Strom produzieren als zuvor.
Zusätzlich müsste im Falle einer Erlösabschöpfung der Sicherheitszuschlag für Biogasanlegen auf 12 ct/kWh und damit auch der sogenannte „gestattete Erlös“ angehoben werden. Bisher sind hier für Biogasanlagen 6 ct/kWh Sicherheitszuschlag vorgesehen. Dies berücksichtigt allerdings nicht vergangene und absehbar auch zukünftige Steigerungen bei fixen und variablen Produktionskosten. Denn enorme Preissteigerungen bei der Substraterzeugung etwa für Mais als auch bei der Wartung und Ersatzteilbeschaffung für Biogasanlagen stellen Betreiber vor erhebliche zusätzliche Kosten.
Biogasanlagen erzeugen Strom aus regionalen nachwachsenden Rohstoffen und verwerten anfallende Substrate aus der Tierhaltung, wie z.B. Gülle oder Mist. Ebenfalls können sie auch mit biologischen Abfällen betrieben werden. Eine wie vom Wirtschaftsministerium geplante Erlösabschöpfung würde daher auch die Kreislaufwirtschaft nachhaltig schwächen und die Energiewende erheblich ausbremsen. Aus den dargelegten Gründen fordere ich eine Überarbeitung der Pläne des Bundeswirtschaftsministeriums und werde mich im parlamentarischen Verfahren dafür einsetzten.