Dr. Gero Hocker

Endlich Entlastungen für die Landwirtschaft

Unvergessen sind die Bilder der vielen Trecker auf den Straßen, mit denen die Landwirte im Januar ihren Unmut zum Ausdruck gebracht haben: Frust und Wut über eine Politik, mit der über lange Jahre in den betrieblichen Alltag hineinregiert wurde. Wir Freie Demokraten haben diesen Frust und diese Wut ernst genommen. In der Koalition haben wir nach Wegen gesucht, die Position unserer Agrarbetriebe in Deutschland zu stärken. Ohne Frage, wir arbeiten in dieser Koalition in einem Bündnis dreier unterschiedlicher Partner, die unterschiedlichste Vorstellung darüber besitzen, auf welchem Weg dieses Ziel erreicht werden kann. Es war und ist viel Kompromissbereitschaft notwendig, um Einigungen zu treffen und Lösungen zu erzielen. Und dennoch haben wir Freie Demokraten als Teil dieser Regierungskoalition einiges für mehr Vernunft, Praktikabilität und Verlässlichkeit in der Agrarpolitik erreichen können. 

 

Was neu ist: Unser Entlastungspaket

 

Wir haben uns erfolgreich dafür eingesetzt, ein umfassendes Entlastungspaket für die Landwirtschaft zu verabschieden. Dieses Paket umfasst steuerliche Entlastungen, das größte Entbürokratisierungspaket in der Geschichte der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) und eine Stärkung der Landwirtschaft innerhalb der Wertschöpfungskette. Damit rückt die unternehmerische Selbstständigkeit der Landwirtschaft in den Mittelpunkt. 

 

Konkret haben wir erreicht, dass erstens steuerliche Entlastung im Rahmen der sogenannten Tarifermäßigung ermöglicht wird. Mit der rückwirkend ab 2023 geltenden Regelung können Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft für einen Betrachtungszeitraum von drei Jahren im Durchschnitt besteuert werden, statt die Gewinne eines jeden einzelnen Jahres steuerlich anzusetzen. Eine Ermäßigung der Steuerlast kann sich für dadurch für Betriebe ergeben, wenn die Gewinne im Betrachtungszeitraum stark schwanken. Dadurch wird vermieden, dass etwa klima- und witterungsbedingte Ertragsschwankungen zu starken steuerlichen Belastungen führen, wenn Erträge im Durchschnitt der Jahre deutlich niedriger ausfallen und andersherum.

 

Zweitens haben wir das umfangreichste Entbürokratisierungspaket, welches bisher auf den Weg gebracht wurde, für Entlastungen sorgen wird. Insbesondere schaffen wir die Pflicht zur Stilllegung von vier Prozent der Ackerfläche im Rahmen der GAP bis zum Ende der Förderperiode ab. Außerdem führen wir etwa Ausnahmemöglichkeiten unpraktikabler GAP-Vorgaben bei schlechten Witterungsbedingungen sowie bei der Kontrolle und Sanktionierung kleinster Betriebe bis 10 Hektar. Unsinnigen Bürokratieaufwand wie etwa Genehmigungsverfahren beim Umwandeln von Dauergrünland in nicht-landwirtschaftliche Fläche schaffen wir ab.

 

Drittens werden die Ökoregelungen in der ersten Säule der GAP weiter vereinfacht. Davon profitieren Landwirte, weil die Mittel künftig einfacher abgerufen werden und effizienter eingesetzt werden können. Es sollen zudem weitere Ökoregelungen geschaffen werden, die Milchviehhalter besonders in Anspruch nehmen können. Im GAP-Direktzahlungs-Gesetzes werden jetzt die Grundlagen geschaffen, um das Budget für die Ökoregelungen besser ausschöpfen zu können. Dabei wird die Einkommensgrundstützung in der aktuell vorgesehenen Höhe beibehalten. Es entstehen keine finanziellen Nachteile und die Wettbewerbsfähigkeit wird gestärkt.

 

Viertens haben wir die Stellung der Landwirte in der Wertschöpfungskette gestärkt. Im Lebensmitteleinzelhandel (LEH) haben wir in den vergangenen Jahren eine starke Konzentration erlebt. Vier große Unternehmen haben zusammen einen Marktanteil von knapp 80 Prozent. Das bedeutet oftmals Nachteile für die Erzeuger. Das Agrarorganisationen-und-Lieferketten-Gesetz (AgrarOLkG) stärkt die Position der Landwirte in der Wertschöpfungskette. Wir novellieren dieses Gesetz mit besonderem Augenmerk auf der Vertragsfreiheit als wichtiges Gut. Wir passen etwa den Anwendungsbereich an, denn für uns ist wichtig, dass mit dem Schutz kleiner Unternehmen kein Nachteil derselbigen einhergehen darf, indem der LEH durch Ausweichbewegungen größere Unternehmen außerhalb des Schutzbereichs bevorzugt. Gleichzeitig brauchen große Unternehmen, die bereits auf Augenhöhe mit dem LEH verhandeln, den politischen Schutz nicht. Dieser wichtigen Abwägung kommen wir nach.

 

Best of: unsere wichtigsten Errungenschaften

 

Darüber hinaus haben wir in den vergangenen Jahren bereits zahlreiche Erfolge erzielt. Zu unseren wichtigsten Errungenschaften zählen 

 

1. die Einführung des Verursacherprinzips bei der Düngung in roten Gebieten und damit die Ermöglichung bedarfsgerechter Düngung; 

2. die Wiederzulassung von Glyphosat auf wissenschaftlicher Grundlage als wichtiger Erfolg für ökologisch, ökonomisch und sozial nachhaltige Landwirtschaft;

3. die Ermöglichung eines bedarfsgerechten und praktikablen Pflanzenschutzes durch die Abwendung pauschaler Verbote und Reduktionsvorgaben auf EU-Ebene; 

4. Erleichterungen in der Buchführung durch die Anhebung der Grenzen der Buchführungspflicht; 

5. Investitionsförderung durch die Einführung degressiver Abschreibung für bewegliche Wirtschaftsgüter;

6. Rücknahme wissenschaftsferner Fehlentscheidungen hinsichtlich der Geschlechtserkennung im Hühner-Ei; 

7. die Einführung eines verpflichtenden Tierhaltungskennzeichens für mehr Transparenz in Tierwohlfragen; 

8. finanzielle Unterstützung für den freiwilligen Stallumbau für mehr Tierwohl; 

9. Erleichterungen beim Stallumbau durch die Novellierung des Baurechts; 

10. Abbau von Hürden beim Ausbau der Erneuerbaren Energien und zur Nutzung der Potentiale von Biogaserzeugung; 

11.Ausnahmen und schließlich die vollständige Abschaffung der unverhältnismäßigen Stilllegungspflicht von Ackerflächen.

 

Jahrelangen war es gang und gäbe in der Agrarpolitik, stimmungsgeleitet fachlich fragwürdige Entscheidungen und Regulierung mit scheinbar gutem Geld wieder auszugleichen. Diese Entscheidungen wieder zurückzufahren ist mühevolle Kleinarbeit. Nicht jede Entscheidung kann auf Bundesebene gelöst werden, oft sind Länder, Kommunen und Behörden ebenso gefragt wie die EU. Wir Freie Demokraten lassen uns davon nicht entmutigen und behalten unser Ziel weiter vor Augen. Wir kämpfen weiter für eine vernünftige Agrarpolitik, die Marktwirtschaft, nachhaltiges Unternehmertum und Verlässlichkeit als Prinzipien trägt. Dabei sind weniger Bürokratie, weniger unnötige Regulierung und mehr Praktikabilität in der Agrarpolitik unsere Leitplanken. Landwirte sind Unternehmer und brauchen notwendige Handlungsspielräume, um ihre Betriebe zukunftsfest auszurichten. Dafür übernehmen wir auch zukünftig Verantwortung.